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Informationen zum Bafög für Studenten

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möchte nach Aussage des Bundes jungen Menschen eine Ausbildung unabhängig von der familiären finanziellen Ausgangslage ermöglichen, um damit die Chancengleichheit im Bildungssystem zu erhöhen.

Förderungsberechtigt sind neben der Hochschul- und Fachhochschulausbildung teilweise auch der Besuch an Fach- bzw. Fachoberschulen und Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Betriebliche Ausbildungen im Kontext des "dualen Systems" sind generell nicht förderungsberechtrigt.

Dabei ist die Frage, ob die jeweilige Ausbildung überhaupt gefördert wird, nur schwer pauschal zu beantworten und hängt im Einzelfall von vielen individuellen Faktoren ab. Detailinformationen finden sich auf den Seiten zum Bafög des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, dort wird auch eine kostenfreie Hotline angeboten.

Persönliche Voraussetzungen

Die (förderungsberechtigte) Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden, Ausnahmen sind jedoch möglich. Weiterhin müssen Studenten durch Leistungsnachweise belegen, dass das angestrebte Ziel der Ausbildung auch tatsächlich erreicht wird.

Ein solcher Nachweis wird regelmäßig zu Beginn des fünften Fachsemesters verlangt und besteht normalerweise aus einer abgelegten Zwischenprüfung bzw. adäquaten, dem jeweilgen Studiengang und der Prüfungsordnung angemessenen, Leistungen. Sieht der Studiengang eine Zwischenprüfung bereits vor dem dritten Fachsemester vor, müssen die erforderlichen Nachweise entsprechend früher vorgelegt werden.

Auch AusländerInnen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bafög.

Förderungsleistungen

Die sogenannten "Bedarfssätze" gliedern sich nach Ausbildungsstätte und Wohnsituation (bei den Eltern wohnend / nicht bei den Eltern wohnend) und setzen sich aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Der Zuschlag wird aber nur gewährt, wenn man selbst auch tatsächlich beitragspflichtig versichert ist.

Zudem gibt es darüber hinaus noch einen "nachweisabhängigen" Mietzuschlag für Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Dieser Zuschlag richtet sich nach der Höhe der Mietausgaben und Nebenkosten, ist jedoch auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Die Bedarfssätze werden ab Herbst 2008 erhöht, eine tabellarische Übersicht findet sich ebenfalls auf der oben verlinkten Seite des BMBF.

Wurde der individuelle Barfssatz ermittelt, werden eigenes Einkommen, Vermögen oberhalb der Freibetragsgrenze sowie das Einkommen von Ehepartner und Eltern (hier gibt es Ausnahmen) in Abzug gebracht. Das Ergebnis ist dann der Förderungsbetrag des Bafög.

Studenten erhalten das Bafög zur Hälfte aus Zuschuss, zur anderen Hälfe als zinsloses Darlehen, welches einkommensabhängig zurückgezahlt werden muss. Für besonders erfolgreiche und schnell erbrachte Leistungen wird die Rückzahlungssumme rediziert.