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Wohngeld

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der einkommensschwache Mieter und Wohneigentümer beim Tragen der Wohnkosten unterstützen soll. Empfänger staatlicher Transferleistungen erhalten seit 2005 kein Wohngeld mehr, da die jeweilgen Wohnkosten bereits im Rahmen dieser Sozialleistungen berücksichtigt werden.

Anspruch für Studierende nur in Ausnahmefällen

Für Studenten ist die Lage etwas vewirrend: Empfänger von Bafög haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies gilt weiterhin auch für Studierende, die im Falle eines Antrags Anspruch auf Bafög hätten, diesen aber nicht wahrnehmen.

Ausgeschlossen sind zudem auch Studierende, die "der Höhe nach" keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bafög haben, die also durch eigenes Einkommen/Vermögen bzw. Einkommen/Vermögen des Ehepartners oder der Eltern keine Leistungen erhalten.

Konkret bedeutet dies, dass ein Antrag auf Wohngeld für Studenten nur in einigen Fällen erfolgsversprechend ist:

  • Studenten, die aufgrund ihres hohen Alters, zu langer Studienzeiten, nicht ausreichender Leistungsnachweise oder ähnlichen Gründen ihren Anspruch auf Bafög verloren haben.
  • Mischhaushalte aus Bafög-Empfängern und wohngeldberechtigten Nicht-Bafög-Empfängern.
  • Mischhaushalte aus Beziehern von Bafög und Arbeitslosengeld II haben derzeit u.U. einen Anspruch auf Wohngeld. Dieser Anspruch soll jedoch ab 2009 nicht mehr berücksichtigt werden.